
Beitragsordnung Hamburger Sport-Verein e.V.
Auszug aus der Satzung des Hamburger Sport-Verein e.V.
Stand: März 2024
§ 11 Pflichten der Mitglieder
2. Die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge sowie die Höhe einer eventuellen Aufnahmegebühr werden vom Präsidium in einer Beitragsordnung festgesetzt. Darüberhinausgehende Abteilungsbeiträge werden durch die jeweilige Abteilungsversammlung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (per Brief oder E-Mail) durch das Präsidium und den Amateurvorstand bzw. die Abteilungsleitung Fördernde Mitglieder festgesetzt.
3. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich im Wege des Lastschrift-Einzugsverfahrens zu entrichten.
§ 12 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder durch Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein.
2. Der Austritt aus dem Verein kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist. Jede Austrittserklärung muss schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen.
4. Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Vereins oder gegen diese Satzung gröblich verstoßen hat, insbesondere eine mit § 2 Ziffer 2 und 4 unvereinbare Gesinnung offenbart, dass sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des Präsidiums aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das gilt auch im Falle eines Verstoßes gegen die Erwerbsbedingungen von Eintrittskarten zu jeglichen Spielen der Fußball-Bundesliga-Mannschaft der HSV Fußball AG & Co. KGaA. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses beim Ehrenrat Berufung eingelegt werden, der abschließend hierüber zu entscheiden hat. Das Ausschlussverfahren wird im Übrigen in einer gemeinsam vom Präsidium und dem Ehrenrat festzulegenden Ordnung geregelt, die von den Mitgliedern eingesehen werden kann.