
Supporters Club
31.05.21
Bundeskartellamt-Einschätzung zur 50+1-Regel
Die Abteilungsleitung des HSV Supporters Club begrüßt die heute verkündete, vorläufige kartellrechtliche Einschätzung des Bundeskartellamtes zur 50+1-Regel.
Die Deutsche Fußball-Liga hat in den vergangenen Wochen das Bundeskartellamt um eine Prüfung der 50+1-Regel gebeten, um die es immer wieder unterschiedliche Interpretationen der rechtlichen Haltbarkeit gab. In einer vorläufigen Einschätzung hat das Kartellamt nun die Regelungen bestätigt, sieht aber Probleme bei den Ausnahmegenehmigungen, die es Investoren ermöglichen, mehr als 50 Prozent der Stimmanteile zu erwerben, sofern sie „den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert" haben. Dieser Förderausnahme erhielten Bayer 04 Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim.
Die Einschätzung des Bundeskartellamtes könnte endlich zu einer Versachlichung der Debatte führen.
Die Pressemeldung des Bundeskartellamtes gibt es hier im kompletten Wortlaut.