Amateursport
19.03.21
Hohe Corona-Inzidenz schränkt Sportbetrieb in Hamburg erneut ein
Nach drei Tagen mit Covid-19-Inzidenzwerten von über 100 hat der Hamburger Senat am Freitag, 19. März, die sogenannte Notbremse gezogen.
Damit werden von Sonnabend, dem 20. März, an die erst Anfang vergangener Woche vollzogenen Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht. Dies betrifft auch den Sportbetrieb in Hamburg. Die Ausübung von Sport im Freien ist demnach ab dem morgigen Sonnabend nur noch allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen jedoch in Gruppen von bis zu zehn Personen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben. Das Abstandsgebot findet hierbei gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 der Hamburgischen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 keine Anwendung.
In Schleswig-Holstein, und damit auch für die Paul Hauenschild Sportanlage in Norderstedt, gelten aufgrund geringerer Inzidenzen vorerst weiterhin die seit dem 9. März lockernden Regelungen. Indoor-Sport ist allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person zulässig. Außerhalb geschlossener Räume darf ohne Körperkontakt in festen Gruppen bis zu zehn Personen (inkl. Trainer) und bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in festen Gruppen bis zu 20 Personen (zzgl. Übungsleiter) trainiert werden. Änderungen dieser Regelungen können unter Beachtung der 7-Tage-Inzidenz jedoch jederzeit vorgenommen werden.
Für die Sportausübung auf der Paul Hauenschild Sportanlage gelten darüber hinaus die aufgestellten Hygienemaßnahmen des Hamburger Sport-Verein e.V.