Sportangebote
22.11.21
Neue Corona-Verordnungen für den Vereinssport in Hamburg und Schleswig-Holstein
Seit dem vergangenen Samstag, 20. November, gelten für den Vereinssport in Hamburg neue Vorgaben. In Schleswig-Holstein sind am heutigen Montag, 22. November, neue Verordnungen in Kraft getreten. Die Änderungen in der Übersicht.
Bestimmungen in Hamburg
- Die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nur nach der 2G-Regelung (genesen, getestet) möglich
- Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Diese dürfen auch ungeimpft an Indoorsportangeboten teilnehmen
- Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Personen die nachweisen, dass sie sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können, müssen einen aktuellen Coronavirus-Testnachweis nachweisen
- Übungsleitungen, die nicht über einen Coronavirus-Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen, müssen über einen tagesaktuellen negativen Coronavirus-Testnachweis verfügen; für diese Personen gilt zudem eine Maskenpflicht auch während der Sportausübung
- Bei Sport im Freien ist die Benutzung von Umkleideräumen, Duschen und Toiletten unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben auch im 3G-Modell zulässig. Gesonderte Regelungen durch die Bezirksämter sind zu beachten
Bestimmungen in Schleswig-Holstein
Ab sofort ist die Sportausübung und -anleitung in Innenräumen nur noch für folgende Personen zulässig:
- Personen, die geimpft oder genesen sind
- Kinder bis zur Einschulung
- Minderjährige, die getestet sind oder anhand einer Schulbescheinigung nachweisen können, dass Sie zweimal pro Woche getestet werden
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dies nachweisen und getestet sind
Die 2G-Regel gilt ebenso für alle Personen, die sich in der Sporthalle, der Tennishalle oder der Blockhütte (auch Trainer:innen, Zuschauer:innen etc.) aufhalten.
Des Weiteren gilt ab Montag, den 22. November 2021 für das gesamte Umkleidehaus und das Vereinshaus auf der Paul Hauenschild Sportanlage in Norderstedt die 3G-Regel. Somit sind nur noch Personen zugelassen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind.